feel-ok.ch beschreibt verschiedene Aspekte der Gewalt, damit du sie erkennst und erfährst, wie du dich schützen kannst. Denn, egal wer du bist, wo du lebst oder welche Besonderheiten du hast, du hast das Recht auf ein gewaltfreies Leben und dass man dich respektiert, so wie du bist.

Inhalte
Diese Artikel interessieren unsere Leser*innen: «Anzeige erstatten», «Warum haben wir Vorurteile?», «Cybermobbing: Das Gesetz», «Cybermobbing: richtig reagieren», «Notwehr: Was ist erlaubt und was nicht», «Selbstsicheres und freundliches Auftreten, um Konflikte zu entschärfen», «Es braucht Zivilcourage», «Ich werde geschlagen: Was nun?» und «Folgen für Täter*innen».

Gewalt hat viele Gesichter: feel-ok.ch nennt sie beim Namen und gibt dir Rat, auch bei Konflikten, Beleidigungen, Mobbing und körperlichen Angriffen.

Wenn Gewalt schweigend geduldet wird, fühlen sich die Täter*innen sicher. Was dagegen hilft: Die Stille brechen. So kannst du in deiner Schule die Gewalt beenden. Und das sollte man, weil Gewalt nur Verlierer zurück lässt: Die Opfer, die Täter*innen und das soziale Umfeld.

Interaktiv
Webprofis schützen sich gegen Cybermobbing: Bist du ein Webprofi (Test)? Die Freunde*innen sind ein Teil deines Lebens: Tun sie dir gut? Oder bist du in einer Gruppe, die dir schadet (Test)? Wie reagierst du, wenn jemand vor dir ausgegrenzt oder angegriffen wird: Schaust du hin? Oder weg (Test)? Welche Aussagen zu Gewalt des Quiz «Richtig oder Falsch» sind deiner Meinung nach korrekt? Welche stimmen nicht?

Fragen und Antworten Jugendlicher zu Gewalt findest du in «Check Out». Videos, die Jugendliche selbst erstellt haben, findest du in unserer Videoclip-Seite.

Themenübersicht

Mobbing? Beschimpfungen? Körperliche Angriffe? Was auch immer dein Problem ist, du bist nicht allein. Folgende Anlaufstellen helfen dir.

Opferhilfe
Ist dir etwas Schlimmes passiert und du weisst nicht, was du jetzt machen sollst? Dann bist du bei der Opferhilfe richtig. Infos für junge Menschen findest du auf «Wir sind für dich da».

Tel 147 – Notrufnummer und Beratungstelefon für Jugendliche
An diese Nummer kannst du dich direkt wenden, wenn du nicht weiterweisst und mit jemandem reden möchtest (auf DE, FR oder IT). Vertraulich, kostenlos und telefonisch 24 Stunden erreichbar.

Nützliche Adressen

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Inhalt

Schutzmassnahmen und Strafen

Wenn jemand eine Straftat begeht, stellt sich die Frage, ob der Täter oder die Täterin Betreuung oder Behandlung benötigt oder ob eine Strafe angebracht ist. Hier sind die verschiedenen Schutzmassnahmen und Strafen, die in solchen Fällen zum Einsatz kommen können.

Es ist wichtig, dass die richtigen Massnahmen ergriffen werden, um sowohl die Täter*innen zu rehabilitieren als auch die Gesellschaft zu schützen. Die Kombination aus Schutzmassnahmen und Strafen soll dazu beitragen, dass die Täter*innen ihr Verhalten ändern und zukünftige Straftaten verhindern.

Betreuung und Behandlung

Benötigt der Täter oder die Täterin Betreuung oder Behandlung, wird eine Schutzmassnahme angeordnet. Das bedeutet, dass die Person das Unrecht der Tat zwar einsieht, aber aufgrund bestimmter Umstände, wie psychische Probleme oder schwierige Lebensumstände, besondere Unterstützung braucht.

Schutzmassnahmen können folgende sein:

  • Aufsichtsperson: Eine Aufsichtsperson wird zur Unterstützung und Kontrolle zur Seite gestellt.
  • Therapie: Eine Behandlung bei einem Psychologen oder einer Therapeutin wird angeordnet.
  • Erziehungseinrichtung: Der Täter oder die Täterin wird in eine spezielle Einrichtung für Erziehung und Betreuung eingewiesen

Strafen

Handelt der Täter (oder die Täterin) schuldhaft, das heisst, er sieht das Unrecht der Tat ein und handelt trotzdem falsch, bekommt er eine Strafe. Straftaten von Jugendlichen können laut Jugendstrafgesetz mit verschiedenen Strafen geahndet werden.

Mögliche Strafen sind:

  • Verweis: Schriftlich teilt die Justiz dem Täter mit, dass ein bestimmtes Verhalten von der Gesellschaft nicht toleriert wird und fordert ihn auf, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen. Beispiel: Befahren eines Feldwegs mit absolutem Fahrverbot.
  • Arbeitseinsatz: Verpflichtung zu einer persönlichen Leistung für soziale Einrichtungen oder hilfsbedürftige Personen. Für Jugendliche unter 15 Jahren bis zu 10 Tage, ab 15 Jahren bis zu 3 Monate.
  • Geldbusse: Eine Geldstrafe, die unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse festgelegt wird. Für Jugendliche ab 15 Jahren bis zu 2.000 Franken.
  • Freiheitsentzug: Für 15- bis 16-Jährige zwischen einem Tag und einem Jahr, für 16-Jährige und ältere Jugendliche bis zu vier Jahren.

Unterstützung für die Familie

Bei Bedarf bekommt auch die Familie des Täters Unterstützung. Häufig muss der Täter bzw. die Täterin die verursachten Schäden ersetzen.

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