Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind, Gewalt ausüben oder davon wissen, erklärt Ihnen feel-ok.ch, wie Sie die Gewaltspirale beenden können, warum Sie es tun sollten und wer Ihnen dabei hilft.

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Diese Artikel interessieren die Eltern: «Streit oder Gewalt?», «Für Gewaltbetroffene: Gewalt in Familien hat immer Folgen für die Kinder», «Für Gewaltausübende: Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr», «Betroffene von Gewalt unterstützen» und «Kinder stärken».

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Wenn Sie Gewalt in Ihrer Beziehung erfahren, ausüben oder von Gewalt in einer Beziehung wissen, stehen Ihnen und Ihren Kindern vertrauenswürdige Unterstützungsangebote zur Verfügung.

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Sex und das Alter

Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen, gelten Altersbestimmungen. Schon Kinder ab 10 können für ihre Handlungen bestraft werden.

Es ist wichtig, dass du die Gesetze und Regeln kennst, die dich betreffen. Sie sollen dich schützen und dir helfen, verantwortungsvoll mit deiner Sexualität umzugehen.

Altersbestimmungen und Schutzalter

In der Schweiz gibt es Altersbestimmungen, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen. Kinder ab 10 Jahren können für ihre Handlungen bestraft werden. Bis zum 16. Geburtstag befindest du dich im sogenannten Schutzalter.

Mit dem Schutzalter soll deine sexuelle Entwicklung geschützt werden. Du sollst deine Sexualität ohne Störungen durch sexuelle Eingriffe von Erwachsenen entwickeln können. Man geht auch davon aus, dass du als Jugendlicher leicht zu beeinflussen bist und erst nach Ende des Schutzalters verantwortlich deine Sexualpartner*innen wählen kannst. 

Vor allem sollst du vor Pädosexuellen geschützt werden, deren sexuelle Orientierung sich manchmal ausschliesslich auf Kinder und Jugendliche richtet.

Altersunterschied bei sexuellen Beziehungen

Wenn dein Sexualpartner oder deine Sexualpartnerin unter 16 ist, darf der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre betragen. Ein 18-Jähriger darf also gemäss Gesetz mit einer 15-Jährigen Sex haben, aber nicht mit einer 14-Jährigen. Auch wenn du noch nicht 16 bist, darfst du keine sexuellen Handlungen mit Mädchen oder Jungen machen, die mehr als drei Jahre jünger sind als du.

In der Praxis wird ein grösserer Altersunterschied in einer ernsthaften Liebesbeziehung in der Regel nicht angezeigt und bestraft.

Zugang zu Sexshops und Prostitution

In einen Sexshop darfst du laut Gesetz ab 16 Jahren. Viele Sexshops lassen dich jedoch erst ab 18 rein. Ab 16 darfst du Prostitution nutzen, aber nur, wenn die Prostituierte oder der Prostituierte mindestens 18 Jahre alt ist und nicht zur Prostitution gezwungen wird.

Du musst sicher sein, dass die oder der Prostituierte mindestens 18 Jahre alt ist (das musst du explizit fragen). Sonst kannst du strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, wenn die Person jünger als 18 ist und du es nicht wusstest.

Umgang mit Pornografie

Regeln und Gesetze über den Umgang mit Pornos kannst du hier nachlesen. Es ist wichtig, dass du dich informierst, um keine Gesetze zu brechen und verantwortungsvoll mit deiner Sexualität umzugehen.

Strafmündigkeit in der Schweiz

Kinder sind in der Schweiz ab 10 Jahren strafmündig. Das bedeutet, dass du ab 10 Jahren für deine Handlungen gemäss dem Jugendstrafrecht bestraft werden kannst. Dieses gilt bis 18. Ab 18 gelten andere Regeln und Gesetze.

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Autor/-in
Annette Bischof-Campbell
Ingrid Hülsmann
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